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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

  • Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen und Stallungen, der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich die Reitschule verantwortlich zeichnet.

  • Das Rauchen ist im Stall, in der Reithalle, im Offenstall, sowie in Gegenwart der Pferde untersagt.

  • Der Reitbetrieb übernimmt weder für mitgebrachte Haustiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl oder sonstiges entstehen.

  • Der Reitsport und der Umgang mit Pferden beinhaltet Risiken und Gefahren, wie zum Beispiel einen Biss, einen Huftritt oder Stürze, die oft weder vorhersehbar noch vermeidbar sind.

  • Unsere Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet, aber auch wenn unsere erfahrenen Reitlehrer/-innen Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, kann es dennoch zu Verletzungen der Reiter/-innen oder Einschränkungen durch Schmerzen (z.B. Muskelkater) kommen.

  • Reiten ist mit Schmutz verbunden, also empfiehlt es sich, nicht im besten Zwirn zu kommen. Wir lehnen jegliche Haftung für verschmutzte Kleidung ab.

  • Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare Allergien auslösen können.

  • Der Reitunterricht ist auf die jeweiligen Fähigkeiten der Kinder abgestimmt, die Pferde sind aufgrund der Herdenhaltung ruhig und ausgeglichen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es sich dennoch um Fluchttiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar sind.

  • Die Kinder werden beaufsichtigt und mit Sorgfalt unterrichtet, der Reitunterricht kann auch von Personen abgehalten werden, die über keine von der FENA oder FEI anerkannte Ausbildung verfügen. Die Kinder werden nur während der Reitstunde beaufsichtigt.

  • Während des Reitunterrichts hat der Reitlehrer/die Reitlehrerin Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reiter nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden.

  • Bei Gelände- und Ausritten ist eine sachgemäße Behandlung der Pferde erforderlich.

  • Eine Reitstunde dauert 60 Minuten. Davon sind zu Beginn etwa 15 Minuten für Pferdepflege, Satteln und Auftrensen bestimmt. Die eigentliche Reitstunde dauert  ungefähr 30-40 Minuten. Die restliche Zeit wird für das Absatteln und die Versorgung der Pferde benötigt.

  • Der Reitbetrieb kann sich aufgrund der personellen Ressourcen nur in der Zeit des Reitunterrichts mit dem Kind beschäftigen. Vor und nach der Reitstunde müssen die Kinder von den Eltern/Erwachsenen beaufsichtigt werden, welche auch die Verantwortung tragen.

  • Zur Ausrüstung eines jeden Reiters gehört neben fester, zweckmäßiger Kleidung ein gut sitzender Reithelm. Das Tragen des Helmes beim Reiten ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorgeschrieben. Ohne Reithelm wird Kindern und Jugendlichen kein Unterricht erteilt. Reithelme können von uns ausgeborgt werden. Es wird empfohlen, sich selbst mit entsprechender Sicherheitsausstattung auszurüsten

  • Die Pferde dürfen nur nach Absprache gefüttert werden!

  • Eltern haften für Ihre Kinder!

Stornobedingungen:

Um den Reitunterricht auch in Zukunft noch kostendeckend anbieten zu können, bitten wir, Absagen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per WhatsApp oder SMS bekanntzugeben. Bei späteren Mittteilungen müssen wir eine Stornogebühr in der Höhe von € 10,00 einheben.

Haftungsausschluss:

  • Die Reitschule übernimmt keine Haftung für Körperverletzungen und Sachschäden, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.

  • Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen und die Pferde als Schulpferde versichert. Eine spezielle Unfallversicherung besteht nicht. Eine private Unfallversicherung wäre zu empfehlen.

  • Für Schäden, die Reitschüler oder deren Begleitung im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Ausritten, im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen der Reitschule erleiden, haftet die Reitschule nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Darüber hinaus tritt eine Haftung nur bei grobem Verschulden ein.

  • Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitschüler oder dessen Begleitung unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist.


Veröffentlichung von Fotomaterial:

Um unsere Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, möchten wir gerne mit Hilfe von Fotos und Videos unsere Arbeit präsentieren. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder Ihres Kindes (ohne Namensnennung) auf der Homepage, Facebook-Seite oder in einem Zeitungsartikel abgebildet werden. Hiermit geben Sie dem Inhaber der Reitschule, beziehungsweise einer von ihm bestimmten öffentlichkeitsbeauftragten Person, Ihr Einverständnis für die Verwendung von Foto- und Videomaterial und räumen uns das Recht auf die Verwendung des Materials für oben genannte Zwecke ein.

Datenschutz

Hier finden Sie eine aktuelle Fassung des Datenschutzgesetzes.

Impressum

Reitschule Ragnarök

Inh. Thomas Pipan

Gotschuchen 28, 9173 St. Margareten im Rosental

+43 660 4083377

reitschule.ragnaroek@gmail.com

Bildnachweise/Fotos:

© Reitschule Ragnarök

© Christoph Kampl CK Photography

pixabay.com

©2021 Reitschule Ragnaroek.

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